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Büro
Freyung, Passauer Straße 9
Hauptstelle

EU Berufskraftfahrer

LKW
Grundqualifikation
18-jährige Neueinsteiger mit Führerschein der Klasse C1, C1E, C oder CE

oder 

beschleunigte Grundqualitikation
21-jährige Neueinsteiger mit Führerschein der Klasse C oder CE bzw. 18-jährige Neueinsteiger mit Führerschein der Klasse C1 oder C1E.

Weiterbildung
Alle 5 Jahre haben Kraftfahrer eine 35-stündige Weiterbildung nachzuweisen. Diese kann in Einheiten von jeweils mindestens 7 Stunden aufgeteilt werden. Vorteil: Kraftfahrer können jährlich eine eintägige Weiterbildung absolvieren. Ferner ist es empfehlenswert, die Weiterbildung an die Gültigskeitsdauer des Führerscheins anzupassen.

BUS
Grundqualifikation
21-jährige Neueinsteiger mit Führerschein der Klasse D1, D1E, D oder DE

oder

beschleunigte Grundqualifikation
21-jährige Neueinsteiger mit Führerschein der Klasse D1, D1E, D oder DE

Weiterbildung
Alle 5 Jahre haben Busfahrer eine 35-stündige Weiterbildung nachzuweisen. Diese kann in Einheiten von jeweils mindestens 7 Stunden aufgeteilt werden. Vorteil: Busfahrer können jährlich eine eintägige Weiterbildung absoliveren. Ferner ist es empfehlenswert, die Weiterbildung an die Gültigskeitsdauer des Führerscheins anzupassen.
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